Horst Endemann
In einer modernen Wirtschaft ist es für die Unternehmen unverzichtbar, dass sie ihre Mitarbeiter
ständig aus- und weiterbilden lassen. Nach statistischen Erhebungen haben über 80% der
Unternehmen oft erhebliche Mittel hierfür aufgewendet. Der Finanzierungsanteil ist in dem letzten
Jahrzehnt erheblich angestiegen. Er betrug im Jahr 2013 mehr als 33 Mrd. Euro.
Um zu verhindern, dass die mit erheblichen Kosten aus- und weitergebildeten Arbeitnehmer das
Unternehmen nach Abschluss dieser Ausbildung bald wieder verlassen, um aufgrund ihrer
erworbenen Kenntnisse in einem anderen Unternehmen eine günstigere Stellung zu erhalten, wird
in aller Regel vereinbart, dass die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten der Ausbildung ganz
oder teilweise zu erstatten haben, wenn sie ihren Arbeitsplatz vor Ablauf einer bestimmten Zeit
verlassen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang derartige
Rückzahlungsklauseln zulässig sind.
Dezember 2016, Schüling Verlag
forum juridicum
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